Generationenwechsel

  • Definition: Generationenwechsel bezeichnet die Übergabe von Vermögen oder Unternehmen an die nächste Generation. Er erfolgt zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge) oder im Erbfall.
  • Praxisbeispiel: Der Seniorchef übergibt die GmbH-Anteile schrittweise an seine Kinder und zieht sich aus dem operativen Geschäft zurück.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Unternehmensnachfolge,  Vorweggenommene Erbfolge, Erbvertrag.

Wann ist ein Generationenwechsel sinnvoll?

Wenn der Nachfolger bereitsteht und steuerliche Vorteile genutzt werden sollen.

Welche Modelle gibt es?

Schenkungen, Betriebsübergabe gegen Versorgungsleistungen oder Verkauf.

Welche steuerlichen Folgen treten auf?

Schenkungs- und Erbschaftsteuer, ggf. Verschonungsabschläge für Betriebsvermögen.

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