Gesellschafterdarlehen

  • Definition: Gesellschafterdarlehen sind Darlehen, die Gesellschafter ihrer Gesellschaft gewähren. Steuerlich müssen sie fremdüblich ausgestaltet sein, um als Fremdkapital anerkannt zu werden.
  • Praxisbeispiel: Ein Gesellschafter leiht seiner GmbH 100 000 € für den Ausbau der Produktion; der Darlehensvertrag regelt Zinssatz, Laufzeit und Sicherheiten.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Darlehen, Eigenkapitalersetzende Darlehen, Zinsschranke.

Wann ist ein Gesellschafterdarlehen eigenkapitalersetzend?

Bei Krise der Gesellschaft; dann kann es im Insolvenzfall nachrangig behandelt werden.

Kann der Zins steuerlich abgezogen werden?

Ja, sofern der Darlehensvertrag fremdüblich ist.

Welche Risiken bestehen?

Im Insolvenzfall kann das Darlehen ausfallen; außerdem können verdeckte Gewinnausschüttungen drohen.

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