Gesellschafterstreit

  • Definition: Gesellschafterstreit bezeichnet Konflikte zwischen Gesellschaftern über Geschäftsführung, Gewinnverteilung oder andere gesellschaftsrechtliche Fragen. Er kann zu Blockaden, gerichtlichen Auseinandersetzungen oder Ausschlussverfahren führen.
  • Praxisbeispiel: In einer GmbH herrscht eine Patt-Situation zwischen zwei gleichberechtigten Gesellschaftern; sie streiten über die Abberufung des Geschäftsführers und über die Verwendung des Gewinns.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Gesellschaftsvertrag, Schiedsverfahren, Ausschluss eines Gesellschafters.

Wie lässt sich ein Gesellschafterstreit vermeiden?

Durch klare gesellschaftsvertragliche Regelungen und Schlichtungsklauseln.

Welche Rechte hat eine Minderheit?

Minderheitenschutz ist im GmbHG  verankert, u.a. durch Informationsrechte und Anfechtungsklage.

Wann kann ein Gesellschafter ausgeschlossen werden?

Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen; es bedarf einer Abfindung.

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