Gesellschaftsvertrag

  • Definition: Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) ist die Grundordnung einer Gesellschaft. Er regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Geschäftsführung, die Gewinnverteilung und die Streitbeilegung.
  • Praxisbeispiel: Bei Gründung einer GmbH vereinbaren die Gesellschafter die Höhe des Stammkapitals, den Unternehmensgegenstand, Stimmrechte und Abfindungsregelungen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Gesellschafterstreit, Kapitalerhöhung, Notarielle Beurkundung.

Kann der Gesellschaftsvertrag geändert werden?

Ja, durch Gesellschafterbeschluss und notarielle Beurkundung.

Was passiert bei Regelungslücken?

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften (GmbHG, HGB).

Warum sind Schlichtungsklauseln sinnvoll?

Sie ermöglichen eine außergerichtliche Streitbeilegung.

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