Gesonderte Kaution

  • Definition: Die gesonderte Kaution ist eine eigenständige Sicherheit, die der Mieter neben der Mietkaution stellt, etwa eine Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung für Betriebskosten.
  • Praxisbeispiel: Bei Abschluss eines Gewerbemietvertrages hinterlegt der Mieter eine Barkaution und zusätzlich eine Bankbürgschaft als gesonderte Sicherheit für etwaige Schadensersatzansprüche.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Mietkaution, Sicherungsabtretung, Betriebskosten.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Im Gewerbemietrecht frei verhandelbar; üblich sind drei Monatsmieten.

Muss sie getrennt angelegt werden?

Ja, auf einem insolvenzgeschützten Konto.

Wann wird sie zurückgezahlt?

Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Klärung aller Ansprüche.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang