Gestaltungsmissbrauch

  • Definition: Gestaltungsmissbrauch liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten missbräuchlich nutzt, um Steuern zu vermeiden, ohne dass wirtschaftliche Gründe vorliegen. § 42 AO ermöglicht dem Finanzamt, solche Gestaltungen zu verwerfen.
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmer splittet künstlich Geschäftsanteile auf mehrere Gesellschaften, um die Kleinunternehmergrenze zu unterschreiten; das Finanzamt wertet dies als Gestaltungsmissbrauch.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Steuerhinterziehung, Durchgriffshaftung, Substance over Form.

Wie erkennt man Gestaltungsmissbrauch?

Wenn die gewählte Form ausschließlich steuerliche Vorteile bezweckt und keine wirtschaftlichen Gründe hat.

Welche Folgen drohen?

Die Gestaltung wird steuerlich nicht anerkannt; es kommt zu Nachzahlungen und ggf. Strafverfahren.

Wie kann man legitime Gestaltungen sicherstellen?

Durch Einhaltung gesetzlicher Voraussetzungen und Dokumentation wirtschaftlicher Gründe.

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