Gewerberaummietvertrag

  • Definition: Der Gewerberaummietvertrag regelt die Überlassung von Gewerberäumen gegen Miete. Er ist weitgehend frei gestaltbar und enthält Vereinbarungen zu Laufzeit, Miete, Betriebskosten und Nutzung.
  • Praxisbeispiel: Ein Cafébetreiber schließt mit dem Eigentümer einen Gewerbemietvertrag über zehn Jahre mit Verlängerungsoption ab.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Mietkaution, Betriebspflicht, Indexmiete.

Muss der Vertrag schriftlich sein?

Ja, bei Laufzeiten über einem Jahr ist die Schriftform erforderlich (§ 550 BGB).

Kann die Miete angepasst werden?

Ja, über Index- oder Staffelmietklauseln.

Wer trägt Renovierungskosten?

Das regelt der Vertrag; häufig werden Pflichten auf den Mieter übertragen.

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