Gewerbliche Untervermietung

  • Definition: Gewerbliche Untervermietung ist die teilweise oder vollständige Überlassung der gemieteten Gewerberäume an Dritte. Sie bedarf der Zustimmung des Vermieters.
  • Praxisbeispiel: Ein Arzt vermietet einen Teil seiner Praxisräume an einen Physiotherapeuten, nachdem er die Erlaubnis des Vermieters eingeholt hat.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Untervermietung, Gewerberaummietvertrag, Konkurrenzschutzklausel.

Braucht es eine Zustimmung?

Ja, der Vermieter muss der Untervermietung zustimmen.

Wer haftet für Schäden?

Der Hauptmieter haftet weiterhin für die vertragsgemäße Nutzung.

Kann der Vermieter die Zustimmung verweigern?

Ja, bei berechtigtem Interesse, z. B. Konkurrenz im Haus.

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