Gewinnausschüttung

  • Definition: Eine Gewinnausschüttung ist die Zahlung von Gewinnen an die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses. Sie unterliegt der Kapitalertragsteuer und ggf. dem Teileinkünfteverfahren.
  • Praxisbeispiel: Eine GmbH erzielt 300 000 € Jahresüberschuss; die Gesellschafter beschließen 200 000 € auszuschütten und 100 000 € in die Gewinnrücklage einzustellen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Dividende, Kapitalertragsteuer, Eigenkapital.

Welche Zustimmung ist erforderlich?

Die Gesellschafterversammlung muss die Ausschüttung beschließen.

Wie wird die Abgeltungsteuer abgerechnet?

Die Gesellschaft behält 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ein und führt sie ab.

Kann die Gewinnausschüttung zurückgefordert werden?

Nur bei unzulässiger Ausschüttung (verdeckte Gewinnausschüttung oder Verstoß gegen Kapitalerhaltung).

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