Gewinnermittlung

  • Definition: Gewinnermittlung bezeichnet die Feststellung des steuerpflichtigen Gewinns eines Unternehmens. Je nach Rechtsform und Größenklassen wird zwischen Bilanzierung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung unterschieden.
  • Praxisbeispiel: Eine OHG erstellt eine Steuerbilanz, in der sie Erträge und Aufwendungen periodengerecht abgrenzt; der steuerliche Gewinn dient als Grundlage für Einkommensteuer und Gewerbesteuer.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Bilanz, EÜR, Steuererklärung.

Welche Methoden gibt es?

Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) und EÜR.

Wann muss eine Steuerbilanz erstellt werden?

Bei Buchführungspflicht oder auf Antrag.

Wie werden Rückstellungen berücksichtigt?

Rückstellungen mindern den Gewinn in dem Jahr, in dem sie gebildet werden.

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