Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Definition: Der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet Arbeitgeber, vergleichbare Arbeitnehmer nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich zu behandeln.
  • Praxisbeispiel: Ein Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter nicht die Gehaltserhöhung verweigern, wenn alle anderen in vergleichbarer Position eine erhalten.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kündigungsschutz, Diskriminierungsverbot, Tarifvertrag.

Gilt der Grundsatz immer?

Ja, in allen Bereichen des Arbeitsverhältnisses.

Was ist eine sachliche Rechtfertigung?

Leistungsunterschiede oder betriebliche Gründe.

Kann man klagen?

Benachteiligte Arbeitnehmer können Lohnnachzahlung oder Schadensersatz verlangen.

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