Goodwill

  • Definition: Goodwill (Geschäfts- oder Firmenwert) ist der immaterielle Mehrwert eines Unternehmens, der den Substanzwert übersteigt. Er beruht auf Kundenstamm, Marke und Know-how.
  • Praxisbeispiel: Beim Kaufpreis von 2 Mio. € für ein Unternehmen beträgt der Substanzwert 1,5 Mio. €; der Goodwill beträgt somit 500 000 €.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Fair Value, Multiplikatorverfahren, Ertragswert.

Wie wird Goodwill bilanziert?

Im Konzernabschluss nach IFRS wird er aktiviert und regelmäßig auf Werthaltigkeit geprüft.

Kann Goodwill abgeschrieben werden?

Nach deutschem Handelsrecht erfolgt planmäßige Abschreibung, nach IFRS nur Wertminderungstest.

Wann entsteht negativer Goodwill?

Wenn der Kaufpreis unter dem Zeitwert der Nettovermögenswerte liegt.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang