Gründungszuschuss

  • Definition: Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit. Er besteht aus einem Zuschuss zum Lebensunterhalt und den Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Praxisbeispiel: Eine arbeitslose Designerin gründet ein Mode-Start-up und erhält für die ersten sechs Monate 300 € Zuschuss zum Lebensunterhalt sowie eine Pauschale für die Sozialversicherung.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Existenzgründung, Start-up, Förderprogramme.

Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Arbeitslose mit Restanspruch auf Arbeitslosengeld, die eine tragfähige Geschäftsidee nachweisen.

Wie lange wird gezahlt?

Sechs Monate plus neun Monate für die Sozialversicherung.

Muss der Zuschuss versteuert werden?

Nein, er ist steuerfrei.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang