Grunderwerbsteuer

  • Definition: Die Grunderwerbsteuer wird beim Erwerb von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten erhoben. Sie richtet sich nach dem Kaufpreis bzw. nach dem Wert des Grundstücks und variiert je nach Bundesland (3,5 – 6,5 %).
  • Praxisbeispiel: Eine GmbH erwirbt ein Bürogebäude für 1 Mio. €; bei einem Steuersatz von 5 % fallen 50 000 € Grunderwerbsteuer an.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Immobilienrecht, Share-Deal, Schenkungsteuer.

Gibt es Ausnahmen bei der Grunderwerbsteuer?

Bei Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns kann die Steuer ermäßigt oder erlassen werden.

Was ist ein RETT-Blocker?

Bei Share-Deals kann die Grunderwerbsteuer vermieden werden, wenn weniger als 90 % der Anteile übertragen werden (siehe Gesetzesänderungen).

Wer schuldet die Grunderwerbsteuer?

In der Regel Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch; vertraglich wird sie meist vom Käufer getragen.

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