Güterstandsschaukel Schenk

  • Definition: Bei der Güterstandsschaukel im Schenkungsrecht wird der Zugewinnausgleich genutzt, um dem anderen Ehegatten Vermögen zu übertragen und gleichzeitig den Freibetrag für die Schenkungssteuer zu schonen.
  • Praxisbeispiel: Ein Ehepartner überträgt Vermögen über den Zugewinnausgleich; die Vermögensübertragung ist steuerfrei, weil sie als Zugewinnausgleich gilt.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Freibetrag Schenkung, Schenkungsvertrag, Zugewinnausgleich.

Worin unterscheidet sich die Schenkungs-Schaukel?

Hier steht die Nutzung des Schenkungsfreibetrags im Vordergrund.

Welche Risiken gibt es?

Bei Scheidung kann dies zu ungewollten Vermögensverschiebungen führen.

Kann der Freibetrag überschritten werden?

Nein, die Vermögensübertragung gilt als steuerfrei.

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