Güterstandsschaukel

  • Definition: Die Güterstandsschaukel ist eine Gestaltung, bei der Ehegatten den Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorzeitig beenden und anschließend wieder begründen, um Vermögen steuerfrei zu übertragen.
  • Praxisbeispiel: Die Ehegatten vereinbaren die Gütertrennung und teilen den Zugewinn aus; danach kehren sie zur Zugewinngemeinschaft zurück. Der Ausgleich des Zugewinns ist steuerfrei.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Zugewinnausgleich, Schenkungssteuer, Vorweggenommene Erbfolge.

Warum wird sie genutzt?

Zur steuerfreien Vermögensübertragung unter Ehegatten.

Ist ein Notar erforderlich?

Ja, der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden.

Kann die Schaukel beliebig oft genutzt werden?

Ja, aber Vorsicht vor Gestaltungsmissbrauch.

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