GuV (Gewinn- und Verlustrechnung)

  • Definition: Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist Teil des Jahresabschlusses. Sie stellt Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres gegenüber und zeigt den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag.
  • Praxisbeispiel: Eine GmbH erwirtschaftet Umsatzerlöse von 2 Mio. € und Materialaufwand von 1 Mio. €; die GuV weist weitere Aufwendungen aus und ermittelt einen Jahresüberschuss von 300 000 €.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Bilanz, Jahresabschluss, Steuerbilanz.

Welche GuV-Verfahren gibt es?

Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren.

Wer muss eine GuV aufstellen?

Bilanzierende Unternehmen; nicht bilanzierende nutzen die EÜR.

Wie wirkt die GuV auf die Steuer?

Der Jahresüberschuss bildet die Grundlage für die Steuerberechnung.

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