Handelsbilanz

  • Definition: Die Handelsbilanz ist die Bilanz eines Unternehmens, die nach den Vorschriften des Handelsrechts (HGB) aufgestellt wird. Sie dient der Informationsfunktion für Anteilseigner und Gläubiger.
  • Praxisbeispiel: Eine GmbH erstellt zum 31. Dezember eine Handelsbilanz, in der Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital und Verbindlichkeiten ausgewiesen werden.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Gewinn- und Verlustrechnung, Handelsregister, Jahresabschlussberatung.

Was unterscheidet sie von der Steuerbilanz?

Bewertungsspielräume sind größer; steuerliche Vorschriften können zu abweichenden Werten führen.

Wer muss eine Handelsbilanz erstellen?

Alle Kaufleute und Kapitalgesellschaften.

Wie lange muss die Bilanz aufbewahrt werden?

Zehn Jahre.

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