Handelsfirma

  • Definition: Die Handelsfirma ist der Name, unter dem ein Kaufmann sein Geschäft betreibt. Sie muss zur Kennzeichnung geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen (55 17 ff. HGB).
  • Praxisbeispiel: Die Firma „Schmidt & Söhne GmbH“ ist der rechtliche Name, unter dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Handelsregister, Kaufmann, Firmenrecht.

Muss die Firma den Namen des Inhabers enthalten?

Nur bei Einzelkaufleuten nach HGB; GmbHs können Fantasiebezeichnungen wählen.

Darf eine Firma irreführend sein?

Nein, sie darf keine falschen Vorstellungen erwecken.

Kann man die Firma ändern?

Ja, durch Satzungsänderung und Eintragung im Handelsregister.

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