Handelsgeschäft

  • Definition: Ein Handelsgeschäft ist ein Geschäft eines Kaufmanns, das zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört (§ 343 HGB). Es unterliegt besonderen handelsrechtlichen Vorschriften[108278013328851†L86-L90].
  • Praxisbeispiel: Der Kaufvertrag eines Einzelkaufmanns über Warenlieferungen ist ein Handelsgeschäft, das den Regelungen des HGB unterliegt.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Handelskauf, Handelsregister, Handelsrecht.

Wann ist ein Geschäft ein Handelsgeschäft?

Wenn es ein Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes abschließt.

Welche Besonderheiten gelten?

Vorschriften zu Form, Schweigen auf Angebote, Untersuchungs- und Rügepflicht etc

Gilt das Handelsrecht auch für Nichtkaufleute?

Bei einseitigen Handelsgeschäften können die Vorschriften Anwendung finden.

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