Handelsgewerbe

  • Definition: Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 HGB). Der Inhaber wird Kaufmann.
  • Praxisbeispiel: Ein Großhändler betreibt ein Handelsgewerbe, da die Geschäftstätigkeit buchführungspflichtig ist und kaufmännische Organisation erfordert.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kaufmann, Handelsregister, Handelsbilanz.

Wann liegt ein Handelsgewerbe vor?

Wenn der Betrieb kaufmännischer  Organisation bedarf; Kleingewerbetreibende sind ausgenommen.

Welche Pflichten hat der Kaufmann?

Firmenführung, Buchführung, Bilanzierung und Eintragung ins Handelsregister.

Kann ein Handelsgewerbe ruhen?

Ja, während der Ruhe besteht jedoch fortan kein Erlöschen des Kaufmannseigenschaften.

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