Handelsregister

  • Definition: Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Registergerichten geführt wird und rechtserhebliche Tatsachen von Kaufleuten und Gesellschaften dokumentiert. Es gliedert sich in Abteilung A (Einzelkaufleute, Personengesellschaften) und Abteilung B (Kapitalgesellschaften).
  • Praxisbeispiel: Eine GmbH meldet die Änderung ihres Geschäftsführers zum Handelsregister an; erst mit Eintragung ist sie wirksam.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Beurkundungspflicht, Registergericht, Publizität.

Wie erfolgt die Eintragung ins Handelsregister?

Durch Anmeldung beim Registergericht, in der Regel durch einen Notar.

Wer kann Einsicht ins Handelsregister nehmen?

Jedermann hat Einsichtsrecht; die Daten sind über das Handelsregisterportal abrufbar.

Welche Wirkung hat die Eintragung ins Handelsregister?

Sie schafft Publizität und schützt gutgläubige Dritte.

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