Incoterms

  • Definition: Incoterms (International Commercial Terms) sind internationale Regeln zur Auslegung von Handelsklauseln in Kaufverträgen. Sie regeln Übergang von Kosten und Risiken zwischen Käufer und Verkäufer.
  • Praxisbeispiel: Ein Exporteur liefert Ware „FOB Hamburg“; der Käufer trägt ab Verladung auf das Schiff die Transportkosten und Risiken.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Handelsrecht, Transportrecht, Zoll.

Wer gibt die Incoterms heraus?

Die Internationale Handelskammer (ICC).

Was bedeutet DDP?

Delivery Duty Paid – der Verkäufer trägt alle Kosten bis zur Lieferung am Bestimmungsort.

Sind Incoterms verpflichtend?

Nur wenn sie vertraglich vereinbart werden; sie werden international anerkannt.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang