Insolvenzplan

  • Definition: Ein Insolvenzplan ist ein Instrument der Insolvenzordnung, das die Sanierung eines insolventen Unternehmens ermöglicht. Gläubiger und Schuldner vereinbaren dabei einen Plan zur Schuldenbereinigung und Fortführung des Unternehmens.
  • Praxisbeispiel: Eine angeschlagene GmbH erstellt einen Insolvenzplan, in dem die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten und im Gegenzug das Unternehmen weitergeführt wird.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Insolvenzverfahren, Sanierung, Gläubigerausschuss.

Wer genehmigt den Insolvenzplan?

Die Gläubigerversammlung und das Insolvenzgericht.

Kann der Plan später geändert werden?

Ja, aber es bedarf erneut der Zustimmung der Gläubiger.

Was ist der Vorteil?

Die Erhaltung des Unternehmens und bessere Befriedigung der Gläubiger im Vergleich zur Zerschlagung.

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