Insolvenzverschleppung

  • Definition: Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn ein Geschäftsführer trotz Insolvenzreife nicht rechtzeitig Insolvenzantrag stellt. Dies ist strafbar und führt zu persönlicher Haftung.
  • Praxisbeispiel: Die Liquidität einer GmbH reicht nicht mehr zur Deckung fälliger Verbindlichkeiten; der Geschäftsführer stellt erst drei Monate später Insolvenzantrag. Er haftet für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Insolvenzrecht, Haftungsrecht, Geschäftsführerpflichten.

Wann liegt Insolvenzreife vor?

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (§§ 17, 19 InsO).

Welche Frist besteht zur Antragstellung?

Maximal drei Wochen, währenddessen muss geprüft werden, ob eine Sanierung möglich ist.

Welche Folgen hat die Verschleppung?

Haftung für Zahlungen, Strafbarkeit nach § 15a InsO.

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