Interessenkonflikt

  • Definition: Ein Interessenkonflikt besteht, wenn eine Person zwei widersprüchliche Interessen hat, die ihre Unparteilichkeit beeinflussen könnten. In Unternehmen betrifft das insbesondere Gesellschafter, Geschäftsführer und Berater.
  • Praxisbeispiel: Ein Geschäftsführer ist zugleich Gesellschafter eines Lieferanten; bei der Vergabe eines Auftrags entsteht ein Interessenkonflikt.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Compliance, Corporate Governance, Treuepflicht.

Wie werden Interessenkonflikte offengelegt?

Durch Offenlegung gegenüber Aufsichtsorganen oder Gesellschaftern.

Welche Maßnahmen gibt es?

Enthaltung bei Entscheidungen, Bestellung unabhängiger Gremien.

Was passiert bei Verletzung?

Schadensersatzpflicht und ggf. Abberufung.

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