Investitionsabzugsbetrag (IAB)

  • Definition: Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt kleinen und mittleren Betrieben, bereits vor Anschaffung eines Wirtschaftsguts bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten steuermindernd zu berücksichtigen (§ 7g EStG).
  • Praxisbeispiel: Ein Handwerksbetrieb plant den Kauf eines Lieferwagens für 40 000 €; er bildet im Vorjahr einen IAB von 20 000 € und mindert so seinen Gewinn.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Abschreibung, Investitionsentscheidung, EÜR.

Wer ist begünstigt?

Betriebe mit einem Gewinn unter 200 000 € (Stand 2025) und Einnahmensteuerpflicht.

Was passiert bei Nichtanschaffung?

Der Abzug ist rückgängig zu machen und es werden Zinsen nachgezahlt.

Gilt der IAB für gebrauchte Güter?

Ja, wenn sie anschaffungsnah sind.

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