Jahresabschluss

  • Definition: Der Jahresabschluss umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und ggf. Lagebericht. Er dient der Dokumentation der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens und muss von Kapitalgesellschaften veröffentlicht werden.
  • Praxisbeispiel: Eine GmbH erstellt zum Geschäftsjahresende einen Jahresabschluss und lässt ihn von einem Wirtschaftsprüfer testieren. Danach wird er im Bundesanzeiger offen gelegt.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Bilanz, GuV, Publizitätspflicht.

Wann muss der Jahresabschluss erstellt werden?

Spätestens sechs Monate nach Geschäftsjahresende (bzw. drei Monate bei Kapitalmarktunternehmen).

Wer prüft den Jahresabschluss?

Je nach Größe ein Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer).

Wie wird der Abschluss veröffentlicht?

Durch Einreichung beim Bundesanzeiger.

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