Jugendhilfe

  • Definition: Jugendhilfe umfasst alle Leistungen und Aufgaben öffentlicher Träger zur Förderung von jungen Menschen und Familien (§§ 2 ff. SGB VIII). Sie unterstützt bei Erziehung, Beratung, Betreuung und Schutz von Kindern und Jugendlichen.
  • Praxisbeispiel: Eine Familie beantragt beim Jugendamt Hilfe zur Erziehung, sodass eine sozialpädagogische Familienhilfe eingesetzt wird.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Jugendamt, Kindeswohl, Umgangsrecht.

Wer hat Anspruch auf Jugendhilfe?

Alle Kinder, Jugendlichen und Eltern, die Unterstützung bei Erziehung und Entwicklung benötigen.

Welche Formen der Hilfe gibt es?

Beratung, ambulante Hilfen, Heimerziehung, Tagesgruppen, Pflegefamilien.

Ist Jugendhilfe kostenfrei?

Grundsätzlich ja; Eltern tragen aber unter Umständen einen Beitrag zu den Kosten.

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