Kapitalertragsteuer

  • Definition: Die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) wird auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne erhoben. Sie beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
  • Praxisbeispiel: Ein Privatanleger erhält 1 000 € Dividende; die Bank behält 250 € Kapitalertragsteuer sowie Soli ein und führt sie an das Finanzamt ab.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Dividende, Abgeltungsteuer, Sparerpauschbetrag.

Wann wird die Kapitalertragsteuer fällig?

Bei Zufluss der Kapitalerträge.

Kann ich Kapitalertragsteuer erstattet bekommen?

Ja, über den Freistellungsauftrag oder die Günstigerprüfung bei der Einkommensteuer.

Gilt die Kapitalertragsteuer auch für ausländische Dividenden?

Ja, Doppelbesteuerungsabkommen können eine Anrechnung ermöglichen.

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