Kapitalrücklage

  • Definition: Die Kapitalrücklage ist Teil des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft, der
    aus Agio bei Kapitalerhöhungen oder anderen Einlagen der Gesellschafter stammt
    (§ 272 HGB). Sie darf nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
  • Praxisbeispiel: Bei der Ausgabe neuer Aktien zahlen Investoren über den Nennwert hinaus; dieser Mehrbetrag wird in die Kapitalrücklage eingestellt.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Eigenkapital, Einlagenrückgewähr, Kapitalerhöhung.

Wozu dient die Kapitalrücklage?

Sie stärkt das Eigenkapital und dient als Puffer.

Kann sie aufgelöst werden?

Nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa zum Ausgleich von Verlusten.

Wie unterscheidet sie sich von Gewinnrücklagen?

Gewinnrücklagen stammen aus erwirtschafteten Gewinnen, Kapitalrücklagen aus Einlagen.

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