Kartellrecht

  • Definition: Das Kartellrecht regelt den Wettbewerb zwischen Unternehmen und verbietet Absprachen, Kartelle und marktbeherrschenden Missbrauch. In Deutschland gilt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
  • Praxisbeispiel: Zwei Großhändler vereinbaren Preisabsprachen; das Bundeskartellamt verhängt Bußgelder wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit M & A, Fusion, Compliance. 

Welche Verhaltensweisen im Kartellrecht sind verboten?

Preisabsprachen, Aufteilung von Märkten, Informationsaustausch über wettbewerbsrelevante Parameter.

Gibt es Ausnahmen?

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Kooperationsverträge zulässig (Gruppenfreistellungsverordnungen).

Wer überwacht das Kartellrecht?

Das Bundeskartellamt und die EU-Kommission.

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