Kaufmann

  • Definition: Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB). Dazu zählen eingetragene Kaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften; sie unterliegen den besonderen Vorschriften des Handelsrechts.
  • Praxisbeispiel: Ein Einzelunternehmer betreibt einen Großhandel mit Elektronikartikeln und ist deshalb Kaufmann im Sinne des HGB.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Handelsgewerbe, Handelsregister, Handelsbilanz.

Welche Pflichten hat ein Kaufmann?

Buchführung, Bilanzierung, Firmenführung und Eintragung ins Handelsregister.

Was unterscheidet Ist-Kaufmann und Kann-Kaufmann?

Ist-Kaufmann ist kraft Betreibens eines Handelsgewerbes verpflichtet; Kann-Kaufmann kann sich freiwillig eintragen lassen.

Gibt es Sonderformen?

Der Formkaufmann (z. B. GmbH, AG) ist allein durch die Rechtsform Kaufmann.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang