Kettenschenkung

  • Definition: Eine Kettenschenkung liegt vor, wenn Vermögen nacheinander über mehrere Personen übertragen wird, um Freibeträge mehrfach zu nutzen oder Pflichtteilsansprüche zu minimieren. Sie kann steuerliche Vorteile bieten, muss aber tatsächlich von jeder Person angenommen werden.
  • Praxisbeispiel: Ein Großvater schenkt seinem Sohn 400 000 €, der noch im selben Jahr diesen Betrag an den Enkel weiterschenkt, sodass zweimal der Freibetrag genutzt wird.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Vorweggenommene Erbfolge,  Freibetrag Schenkung, Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Ist eine Kettenschenkung steuerlich zulässig?

Ja, solange die Mittel zwischendurch in das Vermögen des Zwischenerwerbers gelangen und keine Umgehung vorliegt.

Welche Risiken bestehen?

Eventuelle Pflichtteilsergänzungsansprüche oder Rückforderungen bei Insolvenz des Zwischenerwerbers.

Kann die Finanzverwaltung die Schenkung anfechten?

Bei Gestaltungsmissbrauch kann sie die einzelnen Erwerbe zusammenrechnen.

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