Kindeswohl

  • Definition: Kindeswohl bezeichnet das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und Entwicklung. Es ist in Familien- und Jugendhilferecht zentraler Maßstab und umfasst körperliches, geistiges und seelisches Wohlergehen.
  • Praxisbeispiel: Bei einer Umgangsregelung prüft das Familiengericht, ob der vereinbarte Umgang dem Kindeswohl entspricht.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Sorgerechtsvereinbarung, Umgangsrecht, Jugendhilfe.

Wer entscheidet über das Kindeswohl?

Gerichte und Jugendämter prüfen den Einzelfall anhand gesetzlicher Kriterien.

Welche Faktoren spielen eine Rolle?

Gesundheit, Bindungen, Förderung, Wille des Kindes und Schutz vor Gefahren.

Kann das Kindeswohl die elterliche Sorge beschränken?

Ja, bei Gefährdung kann das Familiengericht Maßnahmen anordnen.

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