Kita-Finanzierung

  • Definition: Kita-Finanzierung umfasst die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen durch öffentliche Zuschüsse, Elternbeiträge und ggf. Träger. Sie ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt und variiert zwischen Bundesländern.
  • Praxisbeispiel: Eine Gemeinde finanziert eine städtische Kita zu 80 %, die restlichen 20 % werden über Elternbeiträge gedeckt.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kindertagespflege, Betreuungsgeld, Jugendhilfe.

Wer trägt die Kosten?

Kommunen, Länder, der Bund und die Eltern.

Gibt es beitragsfreie Kitas?

Einige Bundesländer wie Berlin verlangen keine Elternbeiträge.

Wie werden die Beiträge berechnet?

Nach Einkommen, Betreuungsumfang und Anzahl der Kinder.

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