Kleinunternehmerregelung

  • Definition: Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit Unternehmer mit geringen Umsätzen von der Erhebung der Umsatzsteuer. Sie dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
  • Praxisbeispiel: Ein Fotograf erzielt im Jahr 2024 einen Umsatz von 18 000 €; er wendet die Kleinunternehmerregelung an und stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Umsatzsteuer, ELSTER, Buchführungspflicht.

Welche Umsatzgrenze gilt?

22 000 € im Vorjahr und voraussichtlich 50 000 € im laufenden Jahr.

Kann ich freiwillig zur Regelbesteuerung optieren?

Ja, dann ist man fünf Jahre gebunden.

Welche Nachteile hat die Regelung?

Kein Vorsteuerabzug; Geschäftspartner können einen USt-Ausweis erwarten.

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