Körperschaftsteuer

  • Definition: Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen (Kapitalgesellschaften). Der Tarif beträgt 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen.
  • Praxisbeispiel: Eine GmbH erzielt einen steuerpflichtigen Gewinn von 1 Mio. €; die Körperschaftsteuer beläuft sich auf 150 000 € plus Solidaritätszuschlag.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Gewerbesteuer, Abgeltungsteuer, Gewinnermittlung.

Welche juristischen Personen zahlen Körperschaftsteuer?

GmbH, AG, SE, VVaG, Genossenschaften etc. 

Wie werden Verluste berücksichtigt?

Durch Verlustvortrag und Verlustrücktrag.

Unterschied zur Einkommensteuer?

Diese besteuert natürliche Personen.

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