Kündigungsschutz

  • Definition: Das Kündigungsschutzrecht schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt sein.
  • Praxisbeispiel: Ein Arbeitgeber kündigt einem langjährigen Mitarbeiter; dieser erhebt Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsgericht prüft, ob betriebliche, verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe vorliegen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Arbeitsrecht, Sozialplan, Abfindung.

Wann gilt das KSchG?

Bei Unternehmen mit mehr als zehn Arbeitnehmern und nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.

Welche Kündigungsgründe gelten als sozial gerechtfertigt?

Betriebsbedingte Gründe (Auftragsmangel), personenbedingte (langwierige Krankheit) oder verhaltensbedingte (Pflichtverletzung).

Wie lange ist die Klagefrist?

Drei Wochen nach Zugang der Kündigung.

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