Kündigungsschutzklage

  • Definition: Die Kündigungsschutzklage ist das gerichtliche Mittel des Arbeitnehmers, um die Wirksamkeit einer Kündigung überprüfen zu lassen. Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.
  • Praxisbeispiel: Ein gekündigter Mitarbeiter reicht beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage ein, um eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung zu erreichen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag, Abfindung.

Was passiert im Verfahren?

Das Gericht prüft die sozialen Rechtfertigungsgründe, Anhörung des Betriebsrats und Einhaltung von Fristen.

Kann es zu einem Vergleich kommen?

Oft einigen sich die Parteien auf eine Abfindung oder ein befristetes Arbeitsverhältnis.

Welche Frist gilt?

Drei Wochen nach Zugang der Kündigung.

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