Kursverlust

  • Definition: Ein Kursverlust entsteht, wenn der Preis eines Wertpapiers oder einer Währung sinkt und der Anleger dadurch einen Verlust erleidet. Steuerlich können Verluste aus Aktienverkäufen nur begrenzt verrechnet werden.
  • Praxisbeispiel: Ein Investor verkauft Aktien, die er für 10 000 € gekauft hat, für 8 000 €. Der Kursverlust von 2 000 € kann nur mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnet werden (Verlustverrechnungsbeschränkung).
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Depot, Kapitalertragsteuer, Risikomanagement.

Wie werden Kursverluste steuerlich behandelt?

Sie können nur mit Gewinnen aus Kapitalanlagen gleichen Typs verrechnet werden.

Kann ich Verluste ins Folgejahr vortragen?

Ja, nicht verrechnete Verluste werden vorgetragen.

Gibt es einen Verlustausgleichstopf?

Ja, bei Banken wird ein Aktienverlustverrechnungstopf geführt.

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