Legitimationsurkunde

  • Definition: Eine Legitimationsurkunde ist ein Dokument, das die Berechtigung des Inhabers zur Ausübung eines Rechts belegt, z.B. ein Namenspapier. Im Aktienrecht ist die Aktienurkunde eine Legitimationsurkunde.
  • Praxisbeispiel: Ein Aktionär legt seine Namensaktie vor, um sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auszuüben. Die Urkunde legitimiert ihn als Aktionär.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Namensaktie, Wertpapierrecht, Hauptversammlung.

Welche Bedeutung hat die Legitimationswirkung?

Der Inhaber gilt als berechtigt; gutgläubige Erwerber sind geschützt.

Was ist ein Orderpapier?

Ein Wertpapier, bei dem die Rechte durch Indossament übertragen werden.

Gibt es elektronische Legitimationsnachweise?

Ja, z.B. bei Namensaktien durch Eintrag im Aktienregister.

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