Mantelkauf

  • Definition: Beim Mantelkauf wird eine leere, nicht mehr betriebene Gesellschaft (Mantel) erworben, um Kosten und Zeit einer Neugründung zu sparen. Es birgt Risiken, etwa bezüglich Haftung und steuerlicher Verlustvorträge.
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmer kauft eine vorhandene GmbH ohne operatives Geschäft. Er nutzt sie als Hülle für ein neues Projekt, um den Gründungsprozess zu verkürzen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Gesellschaftsrecht, Verlustvortrag, Registergericht.

Welche Vorteile hat ein Mantelkauf?

Schneller Zugang zur Gesellschaftsform und Nutzung bestehender Verlustvorträge (sofern zulässig).

Welche Risiken bestehen?

Unbekannte Altverbindlichkeiten und Sperrwirkung von Verlustvorträgen (§ 8c KStG).

Wie prüft man den Mantel?

Durch Due Diligence und Handelsregistereinsicht.

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