Mietanpassung

  • Definition: Eine Mietanpassung ist die Anpassung des Mietzinses an Marktveränderungen, etwa über Indexklauseln oder Staffelmietvereinbarungen. Im gewerblichen Mietrecht können Mieten regelmäßig an den Verbraucherpreisindex angepasst werden.
  • Praxisbeispiel: Ein Ladenmietvertrag enthält eine Indexmiete, die alle drei Jahre entsprechend der Inflationsrate angepasst wird.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Indexmiete, Mietpreisbremse, Nebenkostenabrechnung.

Sind Mietanpassungen frei verhandelbar?

Im Gewerbemietrecht ja; es gelten aber kartellrechtliche Grenzen.

Welche Formen gibt es?

Staffelmiete, Indexmiete, Wertsicherungsklausel.

Wann ist eine Anpassung unwirksam?

Wenn die Klauseln unklar oder überraschend formuliert sind.

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