Minderjährigenhaftung

  • Definition: Minderjährige können grundsätzlich nicht voll haften, da sie nur beschränkt geschäftsfähig sind. Bei deliktischen Handlungen haften sie je nach Einsichtsfähigkeit.
  • Praxisbeispiel: Ein 15-jähriger verursacht einen Schaden beim Online-Handel; unter Umständen haften die Eltern oder eine Haftpflichtversicherung.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Vertragsrecht, Geschäftsfähigkeit, Deliktsrecht.

Können Minderjährige Verträge abschließen?

Nur mit Zustimmung der Eltern oder bei rechtlich vorteilhaften Geschäften.

Wann haften Eltern?

Bei Verletzung der Aufsichtspflicht.

Welche Besonderheiten gelten bei Internetgeschäften?

Viele Plattformen verlangen die Zustimmung der Eltern; AGB sind entsprechend anzupassen.

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