Mindestlohn

  • Definition: Der gesetzliche Mindestlohn ist die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze pro Arbeitsstunde (§ 1 MiLoG). Er wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission angepasst.
  • Praxisbeispiel: Eine Reinigungskraft erhält den gesetzlichen Mindestlohn; der Arbeitgeber darf den Stundenlohn nicht unterschreiten.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Arbeitsvertrag, Vergleich, Verdachtskündigung.

Gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer?

Ja, mit Ausnahmen wie Auszubildende und ehrenamtliche Tätigkeiten.

Wie wird er kontrolliert?

Durch den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit).

Was passiert bei Verstoß?

Bußgelder und Nachzahlung des zu wenig gezahlten Lohns.

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