Mitunternehmerschaft

  • Definition: Eine Mitunternehmerschaft liegt vor, wenn mehrere Personen gemeinsam einen Gewerbebetrieb betreiben und am Gewinn und Verlust sowie an stillen Reserven beteiligt sind. Typische Formen sind OHG, KG und atypisch stille Gesellschaft.
  • Praxisbeispiel: Zwei Ärzte führen eine Gemeinschaftspraxis als GbR; sie sind Mitunternehmer und erzielen gewerbliche Einkünfte.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Personengesellschaft, Betriebsaufspaltung, Sonderbetriebsvermögen.

Wie wird der Gewinn verteilt?

Nach dem Gesellschaftsvertrag oder gesetzlich nach Köpfen und Kapitalanteilen.

Sind Mitunternehmer sozialversicherungspflichtig?

Nein, sie gelten als Selbstständige.

Welche steuerlichen Besonderheiten gibt es?

Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben müssen gesondert erfasst werden.

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