Nachlassgericht

  • Definition: Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht, das für Nachlassangelegenheiten zuständig ist. Es erteilt Erbscheine, verwaltet Nachlasspflegschaften und überwacht Testamentsvollstreckungen.
  • Praxisbeispiel: Nach dem Tod eines Alleinerben beantragt dieser beim Nachlassgericht die Erteilung eines Erbscheins.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Erbschein, Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstrecker.

Wann wird das Nachlassgericht eingeschaltet?

Wenn die Erben einen Erbschein benötigen oder es Streit um den Nachlass gibt.

Was kostet ein Erbschein?

Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert.

Muss man ein Testament hinterlegen?

Privat testierte Verfügungen können zur amtlichen Verwahrung gegeben werden.

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