Namensaktie

  • Definition: Namensaktien sind Aktien, die auf den Namen des Aktionärs lauten. Sie werden im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen; nur eingetragene Aktionäre gelten als legitimiert.
  • Praxisbeispiel: Ein Investor erwirbt Namensaktien einer börsennotierten AG; er muss im Aktienregister eingetragen werden, um an der Hauptversammlung teilzunehmen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Legitimationsurkunde, Aktienrecht, Stimmrechte.

Welche Vorteile bieten Namensaktien?

Die Gesellschaft kennt ihre Aktionäre, kann sie direkt informieren.

Gibt es Nachteile?

Geringere Anonymität; Übertragungen müssen der Gesellschaft angezeigt werden.

Unterschied zu Inhaberaktien?

Bei Inhaberaktien ist der Inhaber Inhaber des Rechts, ohne Registrierung. 

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