Nebenkostenabrechnung

  • Definition: Die Nebenkostenabrechnung ist die jährliche Abrechnung über die vom Vermieter auf den Mieter umgelegten Betriebskosten. Sie muss transparent sein und dem Mieter eine Nachprüfung ermöglichen.
  • Praxisbeispiel: Der Vermieter legt dem Gewerbemieter die Nebenkostenabrechnung vor, in der Heizkosten, Wasser und Wartungskosten aufgelistet sind.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Mietvertrag, Betriebskosten, Mietanpassung.

Welche Frist gilt für die Abrechnung?

Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.

Welche Kosten sind umlegbar?

Nur ausdrücklich im Vertrag vereinbarte Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Müllentsorgung.

Wie kann der Mieter widersprechen?

Innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt; er kann Einsicht in Belege verlangen.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang